Diese Frage erreicht uns immer wieder und wir möchten dir dazu gern Hilfestellung bieten. Allerdings können wir keine individuelle Rechtsberatung leisten – dafür ist der persönliche Hintergrund aller Projektteilnehmer:innen in der Regel zu unterschiedlich.
Grundsätzlich gilt aber:
· Nur wenn du einen Blog, Social-Media-Account oder im weitesten Sinn eine Plattform dauerhaft, mit Gewinnerzielungsabsicht und entgeltlich betreibst, brauchst du einen Gewerbeschein.
· Vom Gewerbeschein unabhängig sind Geschenke grundsätzlich (einkommens-, umsatz- und gegebenenfalls gewerbe-) steuerpflichtig: für abhängig Beschäftigte über 44 € monatlich, für Selbstständige immer (gezählt werden aber nur Einzelgeschenke über 10 €).
Über diese allgemeinen Aussagen hinaus nimmst du als trnd-Partner:in unter deinen ganz eigenen Voraussetzungen an Projekten teil und erhältst dabei in vielen Fällen kostenlose Produkte. Daher informiere dich bitte selbst, welche steuerlichen Regelungen für dich gelten.