Triethanolamin wird in den DaylongTM-Produkten in geringer Konzentration als stabilisierendes Neutralisationsmittel von Gel-/Filmbildnern eingesetzt. Nur durch die genaue Einstellung des pH-Wertes ist eine gleichbleibende Viskosität des Produktes garantiert.
Die immer wieder auftretende Frage in Bezug auf diesen Inhaltsstoff und Nitro-saminbildung beruht auf Publikationen, die meist aus dem kosmetischen Farbbe-reichen (Haar-, Nagelfarben bzw. Mascara) kommen. Die Anwesenheit dieser Stoffklasse hat hier eine andere Funktion als in Haut- und Pflegeprodukten. Gene-rell können schlechte Einsatzqualitäten von TEA, wie sie z.B. in der Kühlmittelin-dustrie verwendet werden, auch geringe Anteile an Diethanolamin (DEA) enthal-ten, welches unter bestimmten Bedingungen zu Nitrosodiethanolamine (NDELA) reagieren kann. Hierzu sind nitrosierende Agentien (Salpetrige Säure, Stickstof-foxide und Nitrite notwendig bzw. begünstigend) und ein sehr saurerer pH-Wert nötig (z.B. die Konditionen innerhalb des menschlichen Magens). Wasserstoffper-oxid (H2O2), wie es z.B. bei permanenter Haarfärbung verwendet wird, kann als Katalysator die Nitrosaminbildung begünstigen, da hier eine aktive chemische Re-aktion als Umwandlungsprozess der Primärfarben vorliegt - und auch gewünscht ist, um Farbnuancen zu erzeugen.
Tertiäre Amine, wie TEA, können nicht direkt zu NDELA reagieren. Die erforderli-che Zwischenstufe über das Immonium-Ion ist sehr langsam und ebenfalls pH-Wert abhängig, was die NDELA Bildung erschwert. Sekundäre Amine (z.B. Diethanolamin) reagieren direkt zum entsprechenden Nitrosamin. TEA ist unter neutralen pH-Bedingungen äußerst stabil.
Sämtliche Inhaltsstoffe werden streng analytisch kontrolliert und nur in der reinsten Form eingesetzt. Das Reinwasser in den Produkten enthält zudem kein Nitrit mehr und natürlich weisen unsere Produkte einen hautneutralen pH-Wert auf, der eine potentielle Reaktion gar nicht zulässt. Dies wäre ebenfalls auch auf der menschlichen Haut der Fall. Unter diesen Gesichtspunkten ist die Bildung von Nitrosaminen in unseren Produkten auszuschließen.
Sowohl Diethanolamin (DEA) als auch Nitrosodiethanolamin (NDELA) dürfen in Kosmetikprodukten nicht enthalten sein.