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ERV-Reiseschutz

ERV Reiseschutz

Antworten auf Fragen.

Im Folgenden findet Ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen im trnd-Projekt mit dem ERV-Reiseschutz.

Für eine individuelle Beratung erreichst Du das Service-Center der ERV Montags bis Freitags (7-21 Uhr) sowie Samstags (9-16 Uhr) unter der Telefonnummer +49 (0) 89 - 4166 1102 oder per E-Mail unter contact@erv.de.

Weitere detaillierte Antworten findest Du außerdem auf der FAQs-Seite der ERV.

Reiserücktrittsversicherung.

Welche Leistungen sind mit einer Reiserücktrittsversicherung abgedeckt?

Team ERV: Versicherte Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung sind u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Du Deine Reise aus einem versicherten Grund stornieren musst.

  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund. Wir erstatten Dir die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn Dein Auto maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Du Deine Reise deshalb verspätet antretest.

  • Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Dich z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.

Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?

Team ERV: Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte,
  • schwere Unfallverletzung,
  • Tod,
  • unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs,
  • Schwangerschaft,
  • erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse,
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

Wie lang ist die Abschlussfrist der Stornokostenversicherung und der Pakete mit Stornokostenversicherung?

Team ERV: Reiseschutzprodukte mit Stornokostenversicherung sind sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung abzuschließen. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Bei Reiseversicherungspaketen ohne Stornokostenversicherung (RundumSorglos-Schutz ohne Stornokostenversicherung) ist der Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich.

Wann endet die Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung?

Team ERV: Eine Versicherung für den Reiserücktritt muss 14 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich. Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.

Wenn eine Klausur in der Universität oder Schule nicht bestanden wird und der Nachholtermin in den Zeitraum der Reise fällt, greift dann die Reiserücktrittsversicherung?

Team ERV: Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an der Schule oder Universität ist ein möglicher Rücktrittsgrund in der Reiserücktritt-Versicherung der ERV. Voraussetzung ist, dass die Wiederholungsprüfung unerwartet in den Reisezeitraum fällt. Ist der Nachholtermin also vorher bereits bekannt, kann nicht von der Reise zurückgetretenen werden. Findet der Nachholtermin unerwartet innerhalb von 14 Tagen nach dem planmäßigen Reiseende statt, ist dies ebenfalls versichert und man kann von der Reise zurücktreten.

Reiseabbruchversicherung.

Welche Leistungen sind mit einer Reiseabbruchversicherung abgedeckt?

Team ERV: Versicherte Leistungen einer Reiseabbruchversicherung sind u.a.:

  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen… … und zusätzlicher Rückreisekosten, wenn Du Deine Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen musst.

  • Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen,… … wenn Du Deine Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen musst.

  • Erstattung der Kosten für ein Mietfahrzeug… … oder zusätzlichen Reisekosten, wenn Dein Auto wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und Du Deine Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen kannst.

  • Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren Deine außerplanmäßige Rückreise.

Wann greift eine Reiseabbruchversicherung?
Team ERV: Versicherte Gründe sind:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt keine ärztliche Behandlung erfolgte,
  • schwere Unfallverletzung,
  • Schwangerschaft,
  • Tod,
  • erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse.

Kann die Reiseabbruchversicherung nur zusammen mit der Stornoversicherung abgeschlossen werden?

eam ERV: Ja. Sie ist bereits inkludiert. Zu versichern ist der komplette Reisepreis.

Werden die nicht genutzten Reiseleistungen in voller Höhe zurückerstattet?

Team ERV: Wenn Du Deine Reise vorzeitig abbrechen musst, dann erstattet die ERV den anteiligen Reisepreis für die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort (maximal bis zu der Höhe der Versicherungssumme, die der Tarif vorsieht). Bei einem Tarif mit Selbstbehalt wird dieser von der zu erstattenden Summe abgezogen, ansonsten wird die volle Summe zurückerstattet.

Reisekrankenversicherung.

Welche Leistungen sind mit einer Reisekrankenversicherung abgedeckt?

Team ERV: Versicherte Leistungen einer Reisekrankenversicherung sind u.a.:

  • die Kosten für Heilbehandlungen im Ausland
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Falle eines Unfalls bis zu 10.000 €.
  • die ERV organisiert und übernimmt für Sie die Kosten für Kranken- und Gepäcktransporte.
  • die Notrufzentrale der ERV steht Dir 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.

Wann greift die Reisekrankenversicherung?

Team ERV: Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für:

  • medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel.
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen.
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden.
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.

Wer entscheidet über den Rücktransport?

Team ERV: Die Entscheidung über den Krankenrücktransport trifft der Arzt der Notrufzentrale nach Rücksprache mit den Ärzten vor Ort. Der Wunsch des Versicherten steht im Vordergrund. Versichert ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport bei einer auf der Reise akut eintretenden Erkrankung in der Auslandskrankenversicherung.

Erfolgt ein Krankenrücktransport auch innerhalb Deutschlands?

Team ERV: Der Krankenrücktransport ist auch bei Reisen innerhalb Deutschlands bei der ERV mitversichert! Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht. Die ERV liefert für diese konkrete Frage auch ein interessantes Fallbeispiel.

Wird ein Rücktransport nur übernommen, wenn die Erkrankung im Ausland nicht behandelt werden kann?

eam ERV: In der Reise-Krankenversicherung der ERV ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport versichert. Das bedeutet, dass ein Rücktransport immer dann erfolgt, wenn dieser für die Genesung des Patienten förderlich ist. Es erfolgt dabei eine Abstimmung zwischen dem Arzt der ERV-Notrufzentrale, dem behandelnden Arzt vor Ort, sowie dem Patienten. Beispiel: In Bangkok gibt es zwar eine sehr gute medizinische Versorgung, die Genesung zu Hause bei der Familie, bei deutschsprechenden Ärzten, ist in den meisten Fällen für die Patienten jedoch angenehmer, insbesondere wenn ein längere Behandlung erforderlich wäre. In so einem Fall, wird für den Patienten ein Rücktransport organisiert.

Schließt der Rücktransport alle Familienmitglieder mit ein?

Team ERV: Das hängt insbesondere von der Art des Rücktransportes, des Ortes, wo sich der Reisende befindet und der Komplexität der Erkrankung ab. Die Notrufzentrale prüft dies fallbezogen. In der Praxis kann, wenn es möglich ist, eine Begleitperson mitreisen (z. B. im Ambulanzflieger). Bei komplexen Erkrankungen hat die Betreuung des Verletzten Vorrang, d. h. die medizinischen Betreuer vor der Begleitperson. Läuft der Rücktransport z. B. über einen Linienflug, wird die Rückreise der Begleitperson auf den gleichen Linienflug umgebucht.

Gibt es Risikosportarten im Urlaub, bei denen der Reiseschutz der ERV nicht greift?

Team ERV: Nicht versichert sind z. B. Unfälle, die bei der Ausübung von Extremsportarten, der Vorbereitung oder Teilnahme an Box- oder Ringkämpfen, Kampfsportwettkämpfen jeder Art, Pferde- oder Radrennen. Extremsportarten sind insbesondere z. B. Freeclimbing, Drachenfliegen, Gleitschirmfliegen, Fallschirmspringen.

Sind Zahnarztbesuche mitversichert, wenn aufgrund von Zahnschmerzen ein Zahnarzt aufgesucht wird?

Team ERV: Treten während der Reise Zahnschmerzen auf, sind notwendige schmerzstillende Zahnbehandlungen versichert.

Müssen in Anspruch genommene Leistungen vorerst selbst bezahlt werden?

Team ERV: Bei ambulanten Untersuchungen müssen die entstandenen Kosten für z.B. Untersuchung, Medikamente etc. vor Ort im Ausland im Voraus bezahlt werden. Wichtig ist, den Beleg für die Behandlung und den bezahlten Betrag nicht zu vergessen. Damit kann man sich nach der Reise die Kosten von uns zurückerstatten lassen (bei Reiseschutz ohne Selbstbeteiligung in voller Höhe, bei Reiseschutz mit Selbstbeteiligung abzüglich des Selbstbehalts). Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ist es wichtig, sich so schnell wie möglich mit der Notrufzentrale der ERV in Verbindung zu setzen. Bei stationärem Aufenthalt müssen keine Kosten im Voraus vom Versicherten im Krankenhaus bezahlt werden, sondern werden direkt von der ERV übernommen. Die Notrufzentrale gibt gegenüber dem Krankenhaus, in dem der Versicherte behandelt wird, im ersten Schritt eine Kostenübernahmegarantie bis zu € 15.000,– ab. Bei Bedarf wird diese erhöht. Die Reisemediziner der Notrufzentrale stehen während der Behandlung im Krankenhaus dem Patienten unterstützend zur Seite (bei anstehenden OPs, Verlegungen, Rücktransport, Sprachproblemen etc.).

Die ERV hat Dir eine Übersicht der unterschiedlichen Kostenabwicklungen zusammengestellt.

Reisegepäckversicherung.

Welche Leistungen sind mit einer Reisegepäckversicherung abgedeckt?

Team ERV: Du erhältst finanzielle Entschädigung, wenn Dein Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird. Egal ob Du Dein Reisegepäck aufgegeben oder mitgeführt hast. Bei verspäteter Ankunft Deines Reisegepäcks am Urlaubsort erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für Ersatzkäufe. Dein mitgeführter Laptop ist bis 50% der Versicherungssumme versichert.

Wann greift eine Reisegepäckversicherung?

Team ERV: Du erhältst finanzielle Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird, auch wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:

  • Straftat eines Dritten,
  • Unfall eines Transportmittels,
  • Feuer oder Elementarereignisse.

Ist Reisegepäck im Auto versichert?

Team ERV: Die ERV leistet Entschädigung bei Diebstahl des Reisegepäcks während der versicherten Reise aus einem abgestellten Auto, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnisse fest verschlossen sind und der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eintritt. Bei Fahrtunterbrechungen, die nicht länger als jeweils 2 Stunden dauern, besteht jederzeit Versicherungsschutz.

Ist Reisegepäck beim Camping versichert?

Team ERV: Ja. Für Reisegepäck besteht auf offiziellen Campingplätzen generell Versicherungsschutz. Wichtig ist hier die sicherstmögliche Verwahrung.

Sind Laptops in der Reisegepäckversicherung eingeschlossen?

Team ERV: Ja. Laptops einschließlich des jeweiligen Zubehörs sind maximal bis insg. 500 Euro versichert.

Sind Fahrräder und andere Sportgeräte in der Reisegepäckversicherung mitversichert?

Team ERV: Ja. Fahrräder und andere Sportgeräte (z.B. Tauchgepäck) einschließlich Zubehör sind persönlicher Reisebedarf und sind insgesamt bis 25 % der Versicherungssumme versichert. Sie sind während des Transports und der Lagerung im Rahmen der Reisegepäckversicherung mitversichert, nicht jedoch wenn sie sich im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.

Inwiefern greift die Reisegepäckversicherung, wenn das Gepäck später eintrifft?

Team ERV: Wenn das aufgegebene Reisegepäck verzögert befördert wurde und den Bestimmungsort mindestens 12 Stunden nach Dir erreicht, dann erstattet die ERV die Auslagen für Ersatzkäufe bis zu € 250,– je Person. Versichert sind Ersatzkäufe, die notwendig sind, um die Reise fortzuführen. Welche Schadensersatzmöglichkeiten seitens der Airline besteht, müssen dort nachgefragt werden.

Wie hoch ist die finanzielle Entschädigung bei verlorenem Gepäck?

Team ERV: Im Versicherungsfall erstatten die ERV maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme des jeweiligen Tarifs:

  • Für abhanden gekommene oder zerstörte Sachen: den tatsächlichen Wert der Gegenstände, den Zeitwert.
  • Für beschädigte Sachen: Die notwendigen Reparaturkosten und gegebenenfalls eine verbleibende Wertminderung. Maximal erhältst Du den Zeitwert.
  • Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger: Den Materialwert.
  • Bei amtlichen Ausweisen und Visa: Die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung.

Eckdaten einer Reise.

Wie hoch ist der maximal versicherbare Reisepreis?

Team ERV: Der maximal versicherbare Reisepreis beträgt bei Onlinebuchungen 10.000 Euro pro Person bzw. pro Familie/Objekt. Reisen mit einem Wert von mehr als 10.000 Euro sind über das Service Center versicherbar.

Kann die Reise über die angegebene maximale Reisedauer hinaus abgesichert werden?

Team ERV: Ja. Online können Reisen bis zu jeweils einer maximalen Reisedauer versichert werden. Für längere Reisen ist ein Abschluss über das Service Center möglich.

Wann gilt eine Reise als angetreten?

eam ERV: Eine Reise antreten heißt: “die erste gebuchte Leistung beanspruchen. Reiseantritte für die einzelnen Verkehrsmittel:

  • Flug-Reise: mit dem Check-in (bei Vorabend-Check-in mit der Passkontrolle der Reisenden am Reisetag)
  • Schiffs-Reise: mit dem Einchecken auf dem Schiff
  • Bus-Reise: mit dem Einsteigen in den Bus
  • Bahn-Reise: mit dem Einsteigen in den Zug
  • Auto-Reise, Mietwagen: mit der Übernahme des Mietwagens/Wohnmobils
  • Eigener PKW: mit der Übernahme der gebuchten Ferienwohnung bzw. mit dem Einchecken ins Hotel

Unterschiede zur Kreditkarte.

Wie viel Schutz bieten die Versicherungsleistungen einer Kreditkarte?

Team ERV: Damit Du im Notfall nicht überrascht wirst, prüfe die Versicherungsleistungen Deiner Kreditkarte vorzeitig:

Welche Risiken sichert Deine Kreditkarte ab? Wann leistet die Versicherung? Wer ist abgesichert? Welcher Versicherer steckt hinter der Karte?

Die ERV bietet hier eine Checkliste für Deine Kreditkarte an.

In meiner Kreditkarte ist eine Auslandskrankenversicherung bereits integriert. Bin ich damit ausreichend versichert?

Team ERV: Die Leistungen der Kreditkartenversicherungen variieren. Auch hier solltest Du vor Urlaubsbeginn die Versicherungsbedingungen genau prüfen. Mögliche Nachteile sind:

Der Rücktransport wird oft nur erstattet, wenn er als medizinisch notwendig eingestuft wird. Der Versicherungsschutz kann davon abhängen, ob die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Die medizinischen Leistungen werden nur bis zu einem Maximal-Betrag erstattet oder sind auf eine Anzahl von Tagen begrenzt.

Die ERV bietet hier eine Checkliste für Deine Kreditkarte an.

Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse.

Reicht der Schutz einer gesetzlichen Krankenkasse aus?

Team ERV: Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) ist eine Bescheinigung Deiner gesetzlichen Krankenkasse, dass Du medizinische Leistungen im EU / EWR-Ausland in Anspruch nehmen darfst. Sie ist bereits auf der Rückseite Ihrer nationalen Krankenversicherungskarte integriert.

Aber Achtung: Die EHIC ersetzt keine Auslandskrankenversicherung! Beispielsweise übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für einen Krankenrücktransport generell nicht. Weitere Informationen hat die ERV zusammen mit dem Centrum für Reisemedizin in einem Ratgeber zusammengestellt.

Selbstbeteiligung.

Wann wird eine Selbstbeteiligung verlangt und wie hoch ist diese?

Team ERV: Je nach abgeschlossener Versicherung fällt die Selbstbeteiligung unterschiedlich aus:

Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung In der Reiserücktrittsversicherung beträgt die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro pro Person.

Auslandskrankenversicherung mit Selbstbeteiligung In der Auslandskrankenversicherung trägt die versicherte Person bei Heilbehandlungen im Ausland eine Selbstbeteiligung von 100 Euro pro Versicherungsfall.

Reisegepäckversicherung mit Selbstbeteiligung In der Reisegepäckversicherung beträgt die Selbstbeteiligung 100 Euro je Versicherungsfall.

Incoming Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung In der Incoming Krankenversicherung für ausländische Gäste beträgt die Selbstbeteiligung bei Heilbehandlungen im Gastland 100 Euro je Versicherungsfall.

Autozug- und Fährversicherung Die Selbstbeteiligung beträgt bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs auf Fähren 150 Euro je Versicherungsfall.

Reisehaftpflichtversicherung Bei Sachschäden trägt die versicherte Person eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro je Versicherungsfall.

Abschlussfristen.

Wie lang ist die Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung und für Pakete mit Stornokostenversicherung?

Team ERV: Reiseschutz-Produkte mit Stornokostenversicherung sind sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung abzuschließen. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Bei Reiseversicherungspaketen ohne Stornokostenversicherung (RundumSorglos-Schutz ohne Stornokostenversicherung) ist der Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich.

Wann endet die Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung bei einer Bausteinbuchung?

Team ERV: Eine Versicherung für Ihren Reiserücktritt muss sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich. Bei Bausteinbuchungen beginnt die Abschlussfrist mit Erhalt der Buchungsbestätigung für den 1. Baustein.

Wie lang ist die Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung und für Pakete mit Stornokostenversicherung?

Team ERV: Der Abschluss einer Jahres-Versicherung ist jederzeit möglich. Hierzu bitte den Versicherungsschutz beachten: Versichert sind alle Reisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden.

Abweichend in der Stornokosten-Versicherung: Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahres-Versicherungen am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt.

Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde.

Ist es möglich, für eine bereits gebuchte Reise ein RundumSorglos-Paket nachträglich abschließen?

Team ERV: Möchtest Du nur eine Reise nachträglich versichern, muss die Reiserücktritts-Versicherung und der RundumSorglos-Schutz sofort bei der Buchung der Reise, spätestens 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Wenn Du also bereits eine Buchungsbestätigung erhalten hast, kann diese nicht mehr abgeschlossen werden. Der RundumSorglos-Schutz ohne Stornokosten-Versicherung und die Kranken-Versicherung können jederzeit bis Reiseantritt abgeschlossen werden.

Unser Tipp: Du könntest jetzt noch den RundumSorglos-Jahresschutz abschließen. Denn hier sind auch Reisen über die Rücktritts-Versicherung abgedeckt, die vor Abschluss der Versicherung gebucht wurden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn 30 Tage liegen. Das wäre bei einem Reisebeginn an Weihnachten aktuell noch möglich.

Die Notfallhilfe.

Von wem erhalte ich Unterstützung, wenn mir auf Reisen etwas passiert?

Team ERV: Zusammen mit Partnern garantiert die ERV Dir sofortige und kompetente Hilfe – egal, wohin Dich Deine Reise führt. Die Notrufzentrale ist ein Teil des weltweiten Assistance-Netzwerkes. Jeder Partner übernimmt dabei gewisse Aufgaben. Die 24-Stunden-Notrufzentrale in München koordiniert den Einsatz der Mitarbeiter in den weltweiten Euro-Centern. Sie sorgt dafür, dass die Kunden der ERV überall auf der Welt schnelle und kompetente Hilfe erhalten. Die Euro-Center sind dabei der “verlängerte Arm” der ERV Group vor Ort. Das jeweilige Euro-Center kümmert sich bei Notfällen sofort um die Reisenden. Daneben gehört u. a. die ständige Überprüfung der medizinischen Standards und Einrichtungen zu den Aufgaben der Euro-Center.

Wann sollte man sich bei der Notrufzentrale melden?

Team ERV: Die Mitarbeiter der ERV sind für Dich da, wenn… … Du in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung musst. Sie helfen Dir bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus und übernehmen die Abrechnung der Kosten. … ein Krankenrücktransport durchgeführt werden soll. … Du während der Reise weitere Hilfeleistungen im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen (wie etwa Beistand bei einem Reiseabbruch oder den Verlust von Reisezahlungsmitteln und -dokumenten) brauchst.

Die Notrufzentrale der ERV ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Dich erreichbar.

Was sollte ich der Notrufzentrale in einem Notfall mitteilen?

Team ERV: Was Du der ERV im Notfall mitteilen musst, haben findest Du hier übersichtlich zusammengestellt: Was das Notfall-Team von Dir benötigt.

Chronische Erkrankung.

Gilt die Verischerung auch, wenn ich unter einer chronischen Krankheit leide und diese während des Urlaubs ausbricht?

Team ERV: Bei Erkrankungen, die bei Abschluss der Versicherung bereits bestanden, ist man versichert, wenn sich diese unerwartet verschlechtern. Dazu können auch chronische Erkrankungen wie z.B. Diabetes zählen. Vorraussetzung hierfür ist, dass in den letzten sechs Monaten vor Abschluss keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen reguläre und notwendige Kontrolluntersuchungen (z.B. Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabeteserkrankungen).

Genauere Informationen, welche chronischen Erkrankungen abgesichert sind, erhältst Du vom Service-Center, dessen Kontaktdaten Du oben auf dieser Seite findest.

Streik bei Flug oder Bahn.

Wer übernimmt die Kosten für bereits bezahlte Leistungen, die einem durch Streiks entgehen?

Team ERV: Schadenersatzforderungen wegen Streik oder sonstigen Arbeitskämpfen z. B. bei Fluggesellschaften oder der Bahn ist ein Risiko, das eine Reiseversicherung nicht abdeckt. Daher können auch nicht die Folgekosten bei Verspätung oder Stornierung weiterer Reiseleistungen übernommen werden. Welche Schadensersatzmöglichkeiten evtl. seitens der Fluggesellschaft oder der Bahn bestehen, müssen dort nachgefragt werden.

Wichtige Definitionen.

Wer gehört zu den versicherten Personen?

Team ERV: Versicherte Personen sind die in der Versicherungsdokumentation (z.B. Prämienrechnung, Zahlungsbeleg, Beilage zum Versicherungsschein) namentlich genannten Personen oder der dort beschriebene Personenkreis.

Wer gilt als Angehöriger?

Team ERV: Als Angehörige gelten der Ehe- bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, doptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person.

Wie wird Familie definiert?

Team ERV: Hier ist zwischen einer Einmal-Reiseversicherung und einer Jahresversicherung zu unterscheiden.

Familie bei Einmal-Reiseversicherungen: Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Achtung! Zwei Erwachsene ohne Kinder sind, gemäß ERV-Familiendefinition für Einmal-Reisen, keine Familie und immer pro Einzelperson zu versichern.

Familie/Paar bei Jahresreiseversicherungen für Familien: Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie/des Paares. Für allein reisende versicherte Personen gelten maximal die Versicherungssummen der jeweiligen Tarife für Einzelpersonen.

Was bedeutet Risikoperson und wer zählt dazu?

Team ERV: Risikopersonen sind Personen, die den Versicherungsfall auslösen können:

  • Angehörige: Ehe- bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwägerinnen und Schwäger der versicherten Person.

  • Betreuungspersonen: Diejenige, die mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen (z. B. Au-pair),

  • Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen… … sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben. Mitreisende Angehörige gelten immer als Risikopersonen.

Was bedeutet bei einem Rücktransport „medizinisch notwendig“?

Team ERV: Medizinische Leistungen oder Versorgungen werden nur dann als medizinisch notwendig und angemessen erachtet, wenn…

… sie erforderlich sind, um den Zustand, die Erkrankung oder Verletzung eines Patienten zu diagnostizieren oder zu behandeln, … die Beschwerden, die Diagnose und Behandlung mit der zugrunde liegenden Erkrankung übereinstimmen, … sie die angemessenste Art und Stufe der medizinischen Versorgung darstellen und … sie nur über einen angemessenen Behandlungszeitraum hinweg erbracht werden.

Die ERV sichert immer den „medizinisch sinnvollen“ Krankenrücktransport ab!

Was bedeutet bei einem Rücktransport „medizinisch sinnvoll“?

Team ERV: Medizinisch sinnvoll bedeutet, dass…

… der Patient bei Transportfähigkeit nach Hause zurückgeholt wird! … die Ärzte der Notrufzentrale in München mit dem Hausarzt sowie dem Patienten über den Rücktransport entscheiden. … die Notrufzentrale sich direkt mit dem behandelnden Arzt im Ausland in Verbindung setzt.

Fallbeispiele der ERV.

Auf Expedition im heiligen Königreich!

Team ERV: Bhutan ist ein Gebirgsland – über 80 Prozent des Landes liegen auf über 2.000 Meter Höhe. Für den begeisterten Bergwanderer Martin G. aus Hannover schon lange ein Traum. Sein Ziel war der Snowman Trek – eine der schwierigsten Trekking-Touren Bhutans. Doch seine Reise sollte ganz anders laufen als geplant. Nach seinem Zusammenbruch am 10. Tag konnte er seine Tour nicht mehr fortsetzen und musste medizinisch behandelt werden. Die schwierigste Frage für das Team unserer Notrufzentrale: Wie evakuiert man einen Kranken von einem abgelegenen Gebirgspass – ohne Landebahn oder Straßen? Ein bewegender Fall für alle Beteiligten – nach mehreren Versuchen gelang schließlich am vierten Tag die Evakuierung. Wäre nach vier Tagen keine Flugbergung möglich gewesen, hätte Martin G. fast vier weitere Tage lang auf einem Pferd nach Laya reiten müssen. Knapp 38.000 USD kostete die Heli-Bergung, die wir für Martin G. zusammen mit den nicht genutzten Reisetagen der hochwertigen Trekkingtour übernommen haben.

Eine Begegnung der dritten Art: Abenteuer-Fledermaus.

Team ERV: In vielen Regionen der USA ist Tollwut viel stärker verbreitet als in Deutschland. Rund 90 % aller Tollwutfälle in den USA werden durch Fledermausbisse verursacht. Fledermäuse jagen ihre Beute im Schutz der Dunkelheit. Ob es sich beim Zusammentreffen von Martin A. und der Fledermaus um einen Angriff oder einen Unfall handelt, weiß man nicht. Kurz vor Sonnenuntergang beim Zelten im Red Valley State Part in USA wurde er hinterrücks von einer Fledermaus attackiert. Seine Freundin reagierte schnell und schlug den Angreifer mit einer Bratpfanne außer Gefecht. Rund fünf Arztbesuche und Impfungen nahm Martin A. auf sich, um eine Tollwutinfektion ausschließen zu können. Kostenpunkt: 11.611 US-Dollar.

Am Ende ging zum Glück alles gut: MAYDAY aus Übersee!

Team ERV: Bei einem Ausflug kam Familie B. auf einer Landstraße ein Auto entgegen. Der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und schleuderte quer vor ihr Auto. Frau B. erlitt schwerste innere Verletzungen und Brüche. Zwei Monate lag sie in der Klinik in USA. Ohne Versicherung hätte sie 3,3 Millionen US-Dollar selbst bezahlen oder auf die notwendigen Behandlungen evtl. verzichten müssen. Die Notrufzentrale der ERV stand der Familie tatkräftig zur Seite und kümmerte sich um alles.

Vorsicht vor den indischen Schwertfischen.

Team ERV: Während eines Segelausflugs saß Anne M. auf dem Rand des Segelbootes, als plötzlich ein Schwertfisch aus dem Wasser schoss – direkt in ihr Gesäß und fügte ihr eine tiefe, stark blutende Fleischwunde zu. Vor Schreck fiel ihr auch ihre Kamera aus der Hand in das Salzwasser. Anne M. bekam die Kosten für den Bikini, die Kamera, das zur Hilfe gerufene Fischerboot und die Arztkosten in Goa zurückerstattet.