Team ERV: Je nach abgeschlossener Versicherung fällt die Selbstbeteiligung unterschiedlich aus:
Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung
In der Reiserücktrittsversicherung beträgt die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro pro Person.
Auslandskrankenversicherung mit Selbstbeteiligung
In der Auslandskrankenversicherung trägt die versicherte Person bei Heilbehandlungen im Ausland eine Selbstbeteiligung von 100 Euro pro Versicherungsfall.
Reisegepäckversicherung mit Selbstbeteiligung
In der Reisegepäckversicherung beträgt die Selbstbeteiligung 100 Euro je Versicherungsfall.
Incoming Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung
In der Incoming Krankenversicherung für ausländische Gäste beträgt die Selbstbeteiligung bei Heilbehandlungen im Gastland 100 Euro je Versicherungsfall.
Autozug- und Fährversicherung
Die Selbstbeteiligung beträgt bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs auf Fähren 150 Euro je Versicherungsfall.
Reisehaftpflichtversicherung
Bei Sachschäden trägt die versicherte Person eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro je Versicherungsfall.