Antworten auf Eure Fragen zum Reiseschutz.

Wir haben bereits viele Fragen von Euch gesammelt und an die ERV weitergeleitet. Inzwischen haben wir umfangreiche Informationen zurückbekommen, die wir mit Euch teilen wollen.

Simona und Gundula aus dem ERV Marketing-Team freuen sich über das große Interesse an unserem gemeinsamen Projekt. Mit ihren Antworten schicken sie uns allen auch viele liebe Grüße.

Interessante Infos zum ERV Reiseschutz und viele Antworten auf Eure Fragen findet Ihr in unseren Reiseschutz FAQs rechts oben auf dem Projektblog.

Welche Krankheiten umfasst eine schwere Erkrankung? Und ist z.B. ein gebrochenes Bein darin enthalten? - trnd-Partnerin SkadyCrowly

Team ERV: Versichert ist die unerwartet schwere Erkrankung oder eine Unfallverletzung. Unerwartet ist sie dann, wenn sie erstmals auftritt, nachdem die Versicherung abgeschlossen wurde. Ein gebrochenes Bein wäre eine Unfallverletzung. Wenn ich zum z.B. zum Wandern in die Berge wollte, kann ich meinen Urlaub mit einem gebrochenen Bein definitiv nicht antreten.

Wie hilft mir die Reiseversicherung, wenn ich Medikamente benötige, die normal im Ausland nicht erhältlich sind und ich diese aber brauche? - trnd-Partnerin sandy5411

Team ERV: Wir empfehlen Euch den Medikamentenbedarf im Vorfeld mit Eurem Arzt zu besprechen und diese in notwendiger Menge für den persönlichen Gebrauch bereits mitzunehmen. Unsere Notrufzentrale berät Euch, falls die benötigten Arzneimittel während der Reise abhanden kommen, auch über mögliche Ersatzpräparate, die im Ausland vorhanden sind.

Unsere Tipps zu diesem Thema:
Was gehört in die Reiseapotheke
Einfuhrbestimmungen der Medikamente