Steuern sparen leicht gemacht mit Steuersoftware.

Für viele Dinge suchen wir Rat bei Freunden und Bekannten oder auch Experten – wie sieht das beim Thema Steuererklärung aus?

Wer erstellt für Dich bisher die Steuererklärung?

Mit passender Software lässt sich die Einkommensteuererklärung für 2013 einfach selbst erledigen. Die „SteuerSparErklärung 2014“ enthält nützliche Tipps, um zuhause am Rechner die eigenen Daten einzutragen und termingerecht beim Finanzamt einzureichen.

Eine Steuererklärung abgeben darf übrigens jeder – wer allerdings dazu verpflichtet ist, der muss seine Steuererklärung für 2013 bis Ende Mai 2014 beim Finanzamt eingereicht haben. Ob die Steuererklärung für Euch Pflichtsache ist oder Ihr sie freiwillig machen könnt, lest Ihr hier:

Verpflichtend ist die Steuererklärung, wenn ...

  • Ihr einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragt habt,

  • Ihr berufstätig und verheiratet seid und Ihr oder Euer Ehepartner die Steuerklasse V oder VI hat,

  • Ihr in Eurer Ehe die Kombination IV-Faktor/IV-Faktor gewählt habt,

  • Ihr Elterngeld oder Krankengeld oder eine andere Lohnersatzleistung über 410 € bezogen habt.

In diesen Fällen gilt: Eure Steuererklärung müsst Ihr bis zum 31.5. des jeweils nächsten Jahres beim Finanzamt einreichen. Für das Jahr 2013 ist der letzte Abgabetermin also der 31.5.2014.

Freiweillig ist die Steuererklärung, wenn ...

... Ihr nicht zur Abgabe verpflichtet seid. Als Arbeitnehmer zieht Euch der Arbeitgeber Monat für Monat Lohnsteuer ab und bezahlt so Eure Steuerschuld. Das bedeutet, dass für Euch steuerlich damit alles erledigt ist und Ihr mit dem Finanzamt sonst nichts weiter zu klären habt.

Wenn aber beispielsweise:

  • Eure Werbungskosten während des Jahres besonders hoch waren (z.B. durch einen berufsbedingten Umzug),

  • Ihr Sonderausgaben hattet (z.B. aufgrund einer Ausbildung) oder- Ihr außergewöhnliche Belastungen (z.B. wegen Zerstörung von Hausrat durch ein Hochwasser) hattet,

... dann lohnt es sich für Euch, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. In diesen Fällen könntet Ihr nämlich mit einer Steuererstattung rechnen. Der Zeitraum, in dem Ihr freiwillig rückwirkend eine Steuererklärung abgeben könnt, beträgt vier Jahre. Für das Jahr 2010 könntet Ihr also noch bis zum 31.12.2014 noch eine Steuererklärung abgeben.